Gut zu wissen
Ihre Fahrgastrechte
Ihre Rechte als Fahrgast sind uns wichtig. Die rechtliche Grundlage bilden die Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sowie das Eisenbahn-Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz (EisbBFG) in der geltenden Fassung.
Die nachstehenden Fahrgastrechte gelten für Beförderungsleistungen im Eisenbahnverkehr der Steiermarkbahn und Bus GmbH. Bei Verspätung, Zugausfall und Unfällen bieten wir Ihnen unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen Entschädigung und Unterstützung.
So geht‘s: Erstattung bei Verspätung beantragen
Fällt Ihr Zug aus oder ist dieser voraussichtlich über 60 Minuten am Ankunftsort verspätet, können Sie für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder zwecklos gewordenen Teil der Reise die Erstattung des Beförderungspreises erhalten. Außerdem können Sie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen oder Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt, wenn nötig mit geänderter Streckenführung, fortsetzen. Die Weiterfahrt ist bis ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets möglich.
Wir unterstützen Sie gerne: Hilfeleistungen in Bus und Bahn
Unser Kundenbüro dient als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Benötigen Sie Hilfeleistung vor bzw. während der Fahrt (z. B. Ein- und Ausstiegshilfe), bitten wir um zeitgerechte Anmeldung bzw. Information vor Reiseantritt. Sie erreichen unser Kundenbüro per E-Mail (personenverkehr@steiermarkbahn.at) oder telefonisch unter +43 316 812 581-704 .
Wird spontan Hilfe benötigt, kann es sein, dass kein stationäres Hilfspersonal vor Ort verfügbar ist. Grundsätzlich versuchen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch spontan Reisenden immer Hilfestellung zu geben. Alle Informationen finden Sie im Detail auch hier.
Beschwerdestelle
Wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Anfragen lösungsorientiert zu beantworten.
Sollten Sie einen Anlass zur Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an unser Kundenbüro:
Telefon: +43 316 812581-704
E-Mail: personenverkehr@steiermarkbahn.at
Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgstrechte (apf)
Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.apf.gv.at ein.
Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich an die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission wenden.
Auf einen Blick
Fahrzeugflotte
Triebfahrzeuge
15 leistungsstarke Strecken- und Verschublokomotiven
Fahrzeugflotte
Güterwagen
Rund 200 Güterwagen im Normal- und Schmalspurbereich
Immer für Sie da
Ob persönlich, telefonisch oder per E-Mail –
wir sind für Ihre Anliegen da.
Sie haben Fragen zur Fahrkarte? Sie benötigen Hilfestellung bei Ihrer nächsten Reise oder haben im Bus, im Zug oder am Bahnhof unabsichtlich etwas zurückgelassen? Sie haben Anregungen, Wünschen oder auch Kritik an uns? Jede Nachricht hilft uns, unser Service auszubauen und unsere Qualität zu verbessern.
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