Recht als Fahrgast

Ihre Fahrgastrechte in Bahn und Bus

Was Sie als Fahrgast wissen sollten

Ihr Recht als Fahrgast ist uns wichtig und wir sind stets bemüht, Ihre Anliegen und Anfragen lösungsorientiert zu beantworten. Die nachstehenden Fahrgastrechte gelten für Beförderungsleistungen im Eisenbahnverkehr der Steiermarkbahn und Bus GmbH.

Bei Verspätung, Zugausfall und Unfällen bieten wir Ihnen unter Berücksichtigung der nachstehenden Bestimmungen, Entschädigung und Unterstützung.

So geht‘s: Erstattung bei Verspätung beantragen

Fällt Ihr Zug aus oder ist dieser voraussichtlich über 60 Minuten am Ankunftsort verspätet, können Sie für die nicht durchgeführte Reise oder für den nicht durchgeführten und/oder zwecklos gewordenen Teil der Reise die Erstattung des Beförderungspreises erhalten. Außerdem können Sie die unentgeltliche Rückbeförderung zum Abfahrtsort verlangen oder Ihre Reise bei nächster Gelegenheit, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden, mit geänderter Streckenführung fortsetzen.

 

Wir unterstützen Sie gerne: Hilfeleistungen in Bus und Bahn

Zur Sicherstellung von Hilfeleistungen vor bzw. während der Fahrt (z. B. Ein- und Ausstiegshilfe) kann die Anmeldung und Information für Hilfeleistungen auf bestimmten STLB-Bahnhöfen für Reisen im Bereich der STLB/STB mind. 48 Stunden vor Reiseantritt bei der Abteilung Personenverkehr in Graz unter +43 316 812 581 0 erfolgen. In besonderen Fällen (z. B. Hilfeleistungen durch Dritte) können abweichende Anmeldefristen gelten.

Wird spontan Hilfe benötigt, kann es sein, dass kein stationäres Hilfspersonal vor Ort verfügbar ist. Grundsätzlich versuchen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch spontan Reisenden immer eine Hilfestellung zu geben.

Alle Informationen finden Sie im Detail auch hier.

 

Unabhängige Agentur für Passagier- und Fahrgstrechte (apf)

Passagiere, die mit der Entscheidung des Unternehmens nicht einverstanden sind, können sich in Österreich an die apf wenden. Ihre Unterlagen reichen Sie bitte mittels Beschwerdeformular unter www.apf.gv.at ein.

Sollte die elektronische Übermittlung für Sie nicht möglich sein, senden Sie die Unterlagen per Post an:

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Fachbereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
1060 Wien

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sich an die Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission wenden.

 

Auf einen Blick

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Immer für Sie da

Ob persönlich, telefonisch oder per E-Mail –
wir sind für Ihre Anliegen da.

Sie haben Fragen zur Fahrkarte? Sie benötigen Hilfestellung bei Ihrer nächsten Reise oder haben im Bus, im Zug oder am Bahnhof unabsichtlich etwas zurückgelassen? Sie haben Anregungen, Wünschen oder auch Kritik an uns? Jede Nachricht hilft uns, unser Service auszubauen und unsere Qualität zu verbessern.

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